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Übersicht über die Fahrerlaubnis-
klassen
Übersicht über die Fahrerlaubnis-
klassen

Zweirad

MO – Fahrzeugart: Mofa

Mofaprüfbescheinigung


Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Mindestalter: 15

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine

AM – Fahrzeugart: leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

Moped, Mokick (Roller) max. 45 km/h (bbH). Verbrennungsmotor: max. 50 ccm. Elektromotor: max. 4 kW


Fahrübung (40 min)
Fahrstunde (45 min)
Vorstellung zur Prüfung


leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
• Hubraum max. 50 cm³
• bbH max. 45 km/h
• Leistung max. 4 kW

dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
• bbH max. 45 km/h
• Leistung max. 4 kW
• Leermasse max. 270 kg
• nicht mehr als 2 Sitzplätze

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
bbH max. 45 km/h
Leermasse max. 425 kg
nicht mehr als 2 Sitzplätze
Leistung max. 6 kW
Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads

Mindestalter: 15
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

A1 – Fahrzeugart: Leichtkrafträder

Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS). Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW


Fahrübung (40 min)
Fahrstunde (45 min)
Sonderfahrten (45 min)
Vorstellung zur Prüfung


• Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Mindestalter: 16

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

A2 – Fahrzeugart: mittelschwere Krafträder

Mittelschwere Krafträder (>50 ccm, >45 km/h). Leistung: max. 35 kW; Verhältnis zur Leermasse max. 0,2 kW/kg


Fahrübung (40 min)
Fahrstunde (45 min)
Sonderfahrten (45 min)
Vorstellung zur Prüfung


Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

A – Fahrzeugart: schwere Krafträder

Schwere Krafträder (>50 ccm, >45km/h)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge > 15 kW

Fahrübung (40 min) | Fahrstunde (45 min) | Sonderfahrten (45 min)


  • „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

PKW

B – Fahrzeugart: Pkw oder leichter Lkw

Kraftwagen bis max.3,5t zG, max 8 Sitzplätze(ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750kg z.GM und Kombination max. 3,5t z.GM


Fahrübung(40min)
Fahrstunde (45min)
Sonderfahrten (45min)
Vorstellung zur Prüfung

B-Automatik
Fahrübung (40min)
Fahrstunde (45min)
Sonderfahrten (45min)
Vorstellung zur Prüfung


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden:
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter:18
• beim Begleiteten Fahren 17 
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM, L
Sehvermögen:Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

B197 – Fahrzeugart: Pkw oder leichter Lkw

Kraftwagen bis max.3,5t zG, max 8 Sitzplätze(ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750kg z.GM und Kombination max. 3,5t z.GM


Die Automatikregelung erlaubt es Dir jetzt deinen Führerschein auf einem Automatikfahrzeug abzulegen & das ganze ohne Einschränkungen.


Fahrübung Schaltwagen (45min)
Fahrstunde Automatik (45min)
Sonderfahrten (45min)
Vorstellung zur Prüfung


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden:
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter:18
• beim Begleiteten Fahren 17 
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM, L
Sehvermögen:Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

BE – Fahrzeugart: Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einer zulässigen GM über 750 kg bis max. 3500 kg


Fahrübung (40 min)
Fahrstunde (45 min)
Sonderfahrten (45 min)
Vorstellung zur Prüfung


Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen:Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

LKW

C1 – Fahrzeugart: mittlere LKW

Kraftwagen (LKW) über 3,5t bis max. 7,5t z.GM, Anhänger bis max. 750kg z.GM


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 18
Geltungsdauer: 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

C1E – Fahrzeugart: Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

Kraftwagen (LKW) über 3,5t bis max. 7,5t z.GM, Anhänger mit einer max. z.GM bis Leergewicht des Zugfahrzeugs erlaubt, Kombination max. 12t z.GM


Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

Mindestalter:18
Geltungsdauer:5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:Ja, Klasse C1
Beinhaltet Klasse:BE; D1E bei Besitz von D1
Sehvermögen:Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe:Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen:Ärztliches Zeugnis

C – Fahrzeugart: schwere LKW

Kraftwagen (LKW) über 3,5t, Anhänger bis max. 750kg z.GM


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 21 Jahre | 
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

CE – Fahrzeugart: Lastzüge

Kraftwagen (LKW) über 3,5t mit Anhänger (Last- und Sattelzüge)


ombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 21 Jahre
 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C
Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T;
D1E bei Besitz von Klasse D1;
DE bei Besitz von Klasse D

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

Bus

D1 – Fahrzeugart: kleine Busse

Busse mit max. 16 Sitzplätzen, außer Fahrersitz, Anhänger bis max. 750kg z.GM


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:                    
21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer
18 (nach
vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

D1E – Fahrzeugart: Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Busse mit max. 16 Sitzplätzen, außer Fahrersitz und Anhänger über 750kg z.GM


Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kgzulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

Mindestalter: 21 Jahre - Ausnahmen siehe Klasse D1

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse D1
Beinhaltet Klasse: BE; C1E bei Besitz von C1

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

D – Fahrzeugart: Große Busse

Busse mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz, Anhänger bis max. 750kg z.GM


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:24 Jahre
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nachbeschleunigter Grundqualifikation (dann auf
Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt)
20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb ohne Fahrgäste.

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: D1

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

DE – Fahrzeugart: Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Busse mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz und Anhänger über 750kg z.GM


Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 24 Jahre - Ausnahmen siehe Klasse D

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse D
Beinhaltet Klasse: D1E, BE; C1E bei Besitz von C1

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis